Liebe Mieter,
die Helga & K.P. Heide GbR, Strandweg 31 in 24369 Klein Waabs, vermittelt (Nachfolgenden Vermittler genannt) als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte entsprechend dem vorhandenen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb, der Paul Heide Grundstücksgesellschaft mbH & Co KG (Nachfolgend Vermieter genannt) und dem Mieter. Zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Mieter gelten bei Abschluss eines Beherbergungsvertrages folgende Bedingungen:
I. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Helga & K.P Heide GbR
I.1. Mit der Buchung, die persönlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Mieter dem Vermieter,
dieser ist durch die Helga & K.P. Heide GbR als Vermittler
vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
I.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter
kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der Vermittler als
Vertreter des Vermieters vornimmt.
I.3. Die Buchung erfolgt durch
den buchenden Mieter, auch für alle in der Buchung mit aufgeführten
Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Mieter wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Alle mitreisenden Personen sind
aus versicherungstechnischen Gründen namentlich und mit Geburtsdatum bei
der Buchung anzugeben.
I.4. Für den Vermieter wird der Vertrag erst
dann verbindlich, wenn wir ihn schriftlich oder elektronisch bestätigt
haben. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen,
gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil,
wenn sie von uns in vorbezeichneter Form bestätigt werden.
I.5. Die Helga & K.P. Heide GbR hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
II. Reservierungen
II.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Mieter zum kostenlosen
Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher
Vereinbarung mit dem Vermittler als Vertreter des Vermieters möglich.
Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die
Buchung nach Ziff. I.1 und I.2 grundsätzlich zu einem für den Vermieter
und den Mieter rechtsverbindlichen Vertrag.
II.2. Ist eine
unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Mieter bis zum
vereinbarten Zeitpunkt, dem Vermittler, Mitteilung zu machen, falls die
Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht
dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere
Benachrichtigungspflicht durch den Vermittler. Erfolgt die Mitteilung,
so gilt Ziff. I.2 entsprechend.
II.3. Änderungen des Vertrages, wie
Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen
Erklärungen bedürfen der Schriftform.
III. Preise/ Leistungen
III.1. Die in der Reservierung (II.) oder dem Beherbergungsvertrag (I.)
angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen
Nebenkosten (inklusive Endreinigung) ein, soweit nicht anders angegeben.
Sie gelten pro Ferienhaus, bzw. pro Wohneinheit.
III.2. Die dem
Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem
Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen
Preisliste. Sollte sich die gesetzliche MwSt. ändern, so ist diese beim
Mietpreis entsprechend anzupassen.
IV. Bezahlung
IV.1. Der Vermittler kann als Inkassobevollmächtigte des Vermieters
nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen.
IV.2.
Bezahlung: 300, – € Anzahlung, 1 Woche nach Erhalt der
Reservierungsbestätigung. Restzahlung bis spätestens 4 Wochen vor
Mietbeginn. IV.3. Alle Zahlungstermine werden auf der Bestätigung
ausgedruckt. Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung
gefährdet ist. Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 7 Tage
steht dem Vermittler ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne
besondere vorherige Ankündigung zu. Der Mieter hat die Kosten gemäß VI
1,2 zu tragen.
V. Kaution
Der Vermittler
macht im Namen des Vermieters die Überlassung des Ferienobjektes von
einer Kaution abhängig. Die Kaution dient unter Anderem der Sicherung
der Interessen des Vermieters des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden
am Mietobjekt oder fehlender bzw. mangelhafter Reinigung. Jeder Gast
hat vor Ort eine Kaution von 200,- € in Form einer Einzugsermächtigung
zu hinterlegen. Erst, wenn diese Einzugsermächtigung vorliegt, werden
die Schlüssel für die Mietunterkunft herausgegeben. Sollte sich am Ende
des Aufenthaltes herausstellen, dass ein Schaden entstanden ist, dann
wird der betreffende Betrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20,- €
von dem Konto des Gastes automatisch abgebucht. Sollte der Wert der
genannten Abzüge die 200,- € übersteigen, wird der Restbetrag dem Mieter
in Rechnung gestellt. Sollte kein Schaden entstanden sein, wird die
Einzugsermächtigung binnen drei Wochen, nach Abreise, vernichtet.
VI. An- und Abreise
Die Anreise ist ab 16.30 Uhr möglich. Die Schlüssel des Ferienhauses
werden ab 16.30 Uhr an der Rezeption auf dem Ostseecampingplatz Heide
ausgegeben. Bei Abreise beachten Sie bitte folgendes: Das Objekt ist von
Ihnen ordentlich und gereinigt zu übergeben. Das schließt ein: Saugen/
Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, ̈ der Kochtöpfe, der
Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und
der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Sollte das Objekt nicht
ordentlich übergeben werden, werden 30,- €berechnet. Die
Schlüsselübergabe erfolgt in der Rezeption des Ostseecampingplatzes
Familie Heide (siehe Hausordnung) und muss spätestens am Abreisetag um
9:30 Uhr erfolgt sein. Early Bird Nachlass: Bei Abreise in der
Hauptsaison erhalten Mieter nach Abreise und erfolgter Abgabe des
Schlüssels, der Mietobjekte, am Abreisetag vor 8:00 Uhr den Betrag von
50,- € überwiesen. Bei Abreise nach 9:30 Uhr, am Abreisetag, werden je
angefangene Stunde 50,- € berechnet.
VII. Hunde/Haustiere
Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist nur nach vorheriger
schriftlicher Genehmigung des Vermittlers und der Entrichtung des
entsprechenden Entgeltes gestattet. Der Vermittler behält sich vor, die
Genehmigung jederzeit wieder zurückzuziehen, sofern sich andere Mieter
hierdurch belästigt fühlen. „Gefährliche Hunde“ sind ̈ nicht gestattet.
Gemäß dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) des Landes
Schleswig-Holstein gilt ab sofort für alle Hunde eine elektronische
Kennzeichnungspflicht mit einem Mikrochip unter der Haut, der den
ISO-Normen 11784/11785 entspricht, sowie die Pflicht einer
Hundehaftpflichtversicherung: Dies gilt für alle Hunde, die auf der
Ferienanlage mitgeführt werden, unabhängig der Herkunft. Für jeden Hund
ist dies nachzuweisen, der europäische Heimtierpass mitzufuhren sowie in
Kopie in der Rezeption zu hinterlegen oder im Vorfeldelektronisch oder
postalisch mit der Anmeldung zu übersenden. Hunde dürfen grundsätzlich
nie unbeaufsichtigt in den Mietobjekten gelassen werden. Bei Buchungen
von Mietobjekten mit Hund erheben wir eine Nachreinigungspauschale von
30,- €. Auf dem gesamten Gelände gilt zudem eine generelle
Anleinpflicht.
VIII. Rücktritt und Umbuchungen
VIII.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf
Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Vermieter hat sich
eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen
anrechnen zu lassen.
VIII.2. Je nach Datum des Zugangs einer
Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet
(jeweils in Prozent des Reisepreises): bis zum 75. Tage vor Reiseantritt
- 25% des Reisepreises bis zum 45. Tage vor Reiseantritt - 50% des
Reisepreises bis zum 30. Tage vor Reiseantritt - 75% des Reisepreises,
danach und bei Nichterscheinen - 100% des Reisepreises
VIII.3. Die
Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an den Vermittler
(nicht an den Vermieter) zu richten und sollte in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
VIII.4. Vertragsänderungen sind grundsätzlich möglich,
wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Bei Umbuchungen (Nur im
gleichen Kalenderjahr möglich), bzw. Änderungen des Mietvertrages wird
eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50, – Euro berechnet.
VIII.5.
Außerordentlicher Rücktritt und Kündigung: Bei groben Verstößen gegen
die Hausordnung ist der Vermittler, zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu
verlassen. Ein Anspruch des Mieters, auf anteilige Kostenerstattung des
Aufenthaltes besteht dann nicht. Der Vermittler ist zudem berechtigt,
aus sachlichem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls -Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -
Buchungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe
vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden, erfolgen:
der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
VIII.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchsversicherung wird empfohlen.
IX. Haftung des Vermieters und der Helga & K.P. Heide GbR
IX.1. vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -,
neben und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen
Aufenthaltspreis beschränkt,
IX.1.1.soweit ein Schaden des Mieters vom Vermieter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
IX.1.2.soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstehenden Schaden,
allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich
ist.
IX.2. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Freizeitangebote des Vermittlers) und die
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
IX.3. Der
Vermittler haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von sich
und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. für die Erbringung
der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der
Leistungserbringung haftet ausschließlich der Vermieter.
IX.4. Bei
Beeinträchtigung vor Reiseantritt oder während des Urlaubs oder des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, haftet der Vermieter, bzw. der
Vermittler nicht. IX.5. Der Mieter haftet für Schäden, die er und/oder
die ihn begleitenden Personen bzw. Besucher im oder am Haus des
Vermieters verursachen. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, für
die der Mieter selbst zuständig ist und/oder für die die den Mieter
begleitenden Personen verantwortlich sind.
IX.6. Wertgegenstände
sind im Safe zu verwahren. Bei Einbruch in das Ferienhaus (verschlossen)
und Aufbruch des Zimmersafe haftet die Hausratsversicherung oder die
Reisegepäckversicherung des Mieters. Ein Einbruch ist sofort bei
Feststellung der Polizei und dem Vermieter zu melden.
X. Reklamationen
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter, vertreten durch den
Vermittler, über Mängel der Mietsache unverzüglich (binnen 24 Std. nach
Anreise) zu unterrichten. Sollte binnen der gesetzten Frist keine
Rückmeldung erfolgen, gilt das Mietobjekt als mängelfrei. Ansprüche
wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere
Ansprüche auf Mietminderung) sind dann nicht mehr zulässig.
XI. Hausordnung
Die Hausordnung und die Verhaltens- und Hygieneregeln zur Corona
Pandemie sind zu befolgen. Die zu befolgenden Regeln haben wir für
unsere Mieter im Ferienhaus ausgelegt. Diese ist Bestandteil der
allgemeinen Gastaufnahmebedingungen. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung
steht es dem Vermieter frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und vom
Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
XII. Datenschutz
Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Ferienhausgeländes
erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass seine im Rahmen der
Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten zur Erfüllung des
Beherbergungsvertrages sowie zur Gästekommunikation und -betreuung in
der EDV des Vermieters bzw. der von ihm hierzu beauftragter Dritter
Softwareanbieter gemäß DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Der
Mieter erkennt die Datenschutzerklärung des Vermieters & Vermittlers
an, in der dies detailliert aufgeführt ist und die unter
www.ostseeurlaub-waabs.de/datenschutz veröffentlicht ist. Bei
fehlerhaftem Verhalten unserer Seite, richten Sie Ihr Anliegen bitte an
info@ostseeurlaub-waabs.de. Der Mieter erkennt an, dass Teile der Anlage
an mehreren Stellen zum Schutz vor Vandalismus Video überwacht und die
Videodateien zur Auswertung zeitweilig ̈ gespeichert werden. Der
Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, insbesondere
Luftaufnahmen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen
oder Eigentum des Mieters zu erkennen sind, die hierbei nicht im
Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter der Verwendung der
Aufnahmen zuzustimmen.
XIII. Verschiedenes
Die Mieter sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und
pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten
Personenanzahl zu nutzen. Irrtumsvorbehalt: Wir behalten uns vor,
Irrtümer wie z.B. Druck und Rechenfehler zu berichtigen.
Gerichtsstand ist für alle Parteien Eckernförde
Für die Helga & Karsten Heide GbR, Paul Heide Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Vollkaufleute, für Gäste, für Personen, die keinen allg. Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse.
Gültigkeit: ab dem 01.11.2022