Vertragsbedingungen des Miet-/Beherbergungsvertrages Ferienhäuser

Liebe Mieter,

die Helga & K.P. Heide GbR, Strandweg 31 in 24369 Klein Waabs, vermittelt (Nachfolgenden Vermittler genannt) als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte entsprechend dem vorhandenen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb, der Paul Heide Grundstücksgesellschaft mbH & Co KG (Nachfolgend Vermieter genannt) und dem Mieter. Zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Mieter gelten bei Abschluss eines Beherbergungsvertrages folgende Bedingungen:

I. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Helga & K.P Heide GbR
I.1. Mit der Buchung, die persönlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Mieter dem Vermieter, dieser ist durch die Helga & K.P. Heide GbR als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
I.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der Vermittler als Vertreter des Vermieters vornimmt.
I.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Mieter, auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Mieter wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Alle mitreisenden Personen sind aus versicherungstechnischen Gründen namentlich und mit Geburtsdatum bei der Buchung anzugeben.
I.4. Für den Vermieter wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn wir ihn schriftlich oder elektronisch bestätigt haben. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns in vorbezeichneter Form bestätigt werden.
I.5. Die Helga & K.P. Heide GbR hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.


II. Reservierungen
II.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Mieter zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermittler als Vertreter des Vermieters möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. I.1 und I.2 grundsätzlich zu einem für den Vermieter und den Mieter rechtsverbindlichen Vertrag.
II.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Mieter bis zum vereinbarten Zeitpunkt, dem Vermittler, Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Vermittler. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziff. I.2 entsprechend.
II.3. Änderungen des Vertrages, wie Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

III. Preise/ Leistungen
III.1. Die in der Reservierung (II.) oder dem Beherbergungsvertrag (I.) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten (inklusive Endreinigung) ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Ferienhaus, bzw. pro Wohneinheit.
III.2. Die dem Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Preisliste. Sollte sich die gesetzliche MwSt. ändern, so ist diese beim Mietpreis entsprechend anzupassen.

IV. Bezahlung
IV.1. Der Vermittler kann als Inkassobevollmächtigte des Vermieters nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen.
IV.2. Bezahlung: 300, – € Anzahlung, 1 Woche nach Erhalt der Reservierungsbestätigung. Restzahlung bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn. IV.3. Alle Zahlungstermine werden auf der Bestätigung ausgedruckt. Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung gefährdet ist. Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 7 Tage steht dem Vermittler ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere vorherige Ankündigung zu. Der Mieter hat die Kosten gemäß VI 1,2 zu tragen.

V. Kaution
Der Vermittler macht im Namen des Vermieters die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kaution abhängig. Die Kaution dient unter Anderem der Sicherung der Interessen des Vermieters des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt oder fehlender bzw. mangelhafter Reinigung. Jeder Gast hat vor Ort eine Kaution von 200,- € in Form einer Einzugsermächtigung zu hinterlegen. Erst, wenn diese Einzugsermächtigung vorliegt, werden die Schlüssel für die Mietunterkunft herausgegeben. Sollte sich am Ende des Aufenthaltes herausstellen, dass ein Schaden entstanden ist, dann wird der betreffende Betrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20,- € von dem Konto des Gastes automatisch abgebucht. Sollte der Wert der genannten Abzüge die 200,- € übersteigen, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollte kein Schaden entstanden sein, wird die Einzugsermächtigung binnen drei Wochen, nach Abreise, vernichtet.

VI. An- und Abreise
Die Anreise ist ab 16.30 Uhr möglich. Die Schlüssel des Ferienhauses werden ab 16.30 Uhr an der Rezeption auf dem Ostseecampingplatz Heide ausgegeben. Bei Abreise beachten Sie bitte folgendes: Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und gereinigt zu übergeben. Das schließt ein: Saugen/ Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, ̈ der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Sollte das Objekt nicht ordentlich übergeben werden, werden 30,- €berechnet. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Rezeption des Ostseecampingplatzes Familie Heide (siehe Hausordnung) und muss spätestens am Abreisetag um 9:30 Uhr erfolgt sein. Early Bird Nachlass: Bei Abreise in der Hauptsaison erhalten Mieter nach Abreise und erfolgter Abgabe des Schlüssels, der Mietobjekte, am Abreisetag vor 8:00 Uhr den Betrag von 50,- € überwiesen. Bei Abreise nach 9:30 Uhr, am Abreisetag, werden je angefangene Stunde 50,- € berechnet.

VII. Hunde/Haustiere
Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermittlers und der Entrichtung des entsprechenden Entgeltes gestattet. Der Vermittler behält sich vor, die Genehmigung jederzeit wieder zurückzuziehen, sofern sich andere Mieter hierdurch belästigt fühlen. „Gefährliche Hunde“ sind ̈ nicht gestattet. Gemäß dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) des Landes Schleswig-Holstein gilt ab sofort für alle Hunde eine elektronische Kennzeichnungspflicht mit einem Mikrochip unter der Haut, der den ISO-Normen 11784/11785 entspricht, sowie die Pflicht einer Hundehaftpflichtversicherung: Dies gilt für alle Hunde, die auf der Ferienanlage mitgeführt werden, unabhängig der Herkunft. Für jeden Hund ist dies nachzuweisen, der europäische Heimtierpass mitzufuhren sowie in Kopie in der Rezeption zu hinterlegen oder im Vorfeldelektronisch oder postalisch mit der Anmeldung zu übersenden. Hunde dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt in den Mietobjekten gelassen werden. Bei Buchungen von Mietobjekten mit Hund erheben wir eine Nachreinigungspauschale von 30,- €. Auf dem gesamten Gelände gilt zudem eine generelle Anleinpflicht.

VIII. Rücktritt und Umbuchungen
VIII.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
VIII.2. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises): bis zum 75. Tage vor Reiseantritt - 25% des Reisepreises bis zum 45. Tage vor Reiseantritt - 50% des Reisepreises bis zum 30. Tage vor Reiseantritt - 75% des Reisepreises, danach und bei Nichterscheinen - 100% des Reisepreises
VIII.3. Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an den Vermittler (nicht an den Vermieter) zu richten und sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
VIII.4. Vertragsänderungen sind grundsätzlich möglich, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Bei Umbuchungen (Nur im gleichen Kalenderjahr möglich), bzw. Änderungen des Mietvertrages wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50, – Euro berechnet.
VIII.5. Außerordentlicher Rücktritt und Kündigung: Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung ist der Vermittler, zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Mieters, auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Der Vermittler ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls -Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Buchungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden, erfolgen: der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
VIII.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchsversicherung wird empfohlen.

IX. Haftung des Vermieters und der Helga & K.P. Heide GbR
IX.1. vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
IX.1.1.soweit ein Schaden des Mieters vom Vermieter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
IX.1.2.soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstehenden Schaden, allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
IX.2. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Freizeitangebote des Vermittlers) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
IX.3. Der Vermittler haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von sich und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Vermieter.
IX.4. Bei Beeinträchtigung vor Reiseantritt oder während des Urlaubs oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt, haftet der Vermieter, bzw. der Vermittler nicht. IX.5. Der Mieter haftet für Schäden, die er und/oder die ihn begleitenden Personen bzw. Besucher im oder am Haus des Vermieters verursachen. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, für die der Mieter selbst zuständig ist und/oder für die die den Mieter begleitenden Personen verantwortlich sind.
IX.6. Wertgegenstände sind im Safe zu verwahren. Bei Einbruch in das Ferienhaus (verschlossen) und Aufbruch des Zimmersafe haftet die Hausratsversicherung oder die Reisegepäckversicherung des Mieters. Ein Einbruch ist sofort bei Feststellung der Polizei und dem Vermieter zu melden.

X. Reklamationen
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter, vertreten durch den Vermittler, über Mängel der Mietsache unverzüglich (binnen 24 Std. nach Anreise) zu unterrichten. Sollte binnen der gesetzten Frist keine Rückmeldung erfolgen, gilt das Mietobjekt als mängelfrei. Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere Ansprüche auf Mietminderung) sind dann nicht mehr zulässig.

XI. Hausordnung
Die Hausordnung und die Verhaltens- und Hygieneregeln zur Corona Pandemie sind zu befolgen. Die zu befolgenden Regeln haben wir für unsere Mieter im Ferienhaus ausgelegt. Diese ist Bestandteil der allgemeinen Gastaufnahmebedingungen. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung steht es dem Vermieter frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und vom Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.

XII. Datenschutz
Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Ferienhausgeländes erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Beherbergungsvertrages sowie zur Gästekommunikation und -betreuung in der EDV des Vermieters bzw. der von ihm hierzu beauftragter Dritter Softwareanbieter gemäß DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Der Mieter erkennt die Datenschutzerklärung des Vermieters & Vermittlers an, in der dies detailliert aufgeführt ist und die unter www.ostseeurlaub-waabs.de/datenschutz veröffentlicht ist. Bei fehlerhaftem Verhalten unserer Seite, richten Sie Ihr Anliegen bitte an info@ostseeurlaub-waabs.de. Der Mieter erkennt an, dass Teile der Anlage an mehreren Stellen zum Schutz vor Vandalismus Video überwacht und die Videodateien zur Auswertung zeitweilig ̈ gespeichert werden. Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, insbesondere Luftaufnahmen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Mieters zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen.

XIII. Verschiedenes
Die Mieter sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Irrtumsvorbehalt: Wir behalten uns vor, Irrtümer wie z.B. Druck und Rechenfehler zu berichtigen.

Gerichtsstand ist für alle Parteien Eckernförde

Für die Helga & Karsten Heide GbR, Paul Heide Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Vollkaufleute, für Gäste, für Personen, die keinen allg. Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse.

Gültigkeit: ab dem 01.11.2022

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